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| Kontakt:Info@hahn-sonnenschutz.de Tel:0741/1740762
Nach den Richtlinien für Schulen- Bau und Ausrüstung (GUV 16.3) – müssen Verglasungen, gemessen von der Standfläche, bis 2 m Höhe aus Sicherheitsglas oder Material mit mindestens gleichwertigen Sicherheitseigenschaften bestehen, so dass Schnittverletzungen bei Glasbruch vermieden werden. Aufgrund der besonderen Situation in diesen Gebäuden und in vergleichbaren Flurbereichen, wo der Flur als "Rennstrecke" und die Fenster der Stirnseiten als "Ziel" dienen, ist auf eine Sicherheitsverglasung mit ausreichender mechanischer Belastbarkeit inklusive Glaseinfassung (Horizontalkraft von ca. 500 N/m) nicht zu verzichten. Kontakt:Info@hahn-sonnenschutz.de Tel:0741/1740762
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